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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 2 A 399/91   

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https://dejure.org/1992,8506
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1992 - 2 A 399/91 (https://dejure.org/1992,8506)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.07.1992 - 2 A 399/91 (https://dejure.org/1992,8506)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juli 1992 - 2 A 399/91 (https://dejure.org/1992,8506)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Funktionsfähigkeit einer Teileinrichtung; Verkehrstechnische Funktion; Verkehrsteilnehmer; Anlegung von Radwegen; Funktionsübergreifende Kompensation; Verschmälerung von Gehwegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 160
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Geboten ist grundsätzlich lediglich eine Mindestbreite, für deren Bemessung auf den unabdingbar erforderlichen Bewegungsraum für einen Fußgänger abzustellen ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 1992, NVwZ-RR 1993, 160; Urteil vom 14. Juni 1994, NVwZ-RR 1995, 52).
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Mangels Entscheidungserheblichkeit braucht der Senat der Frage, ob diese Verschmälerung der von dem Beklagten als Haupterschließungsstraße eingestuften Gartenstraße - auch unter Berücksichtigung der eingerichteten Ausweichstelle - im Ergebnis zu einer erheblichen Verschlechterung führt, die grundsätzlich geeignet ist, den einer technischen Verbesserungsmaßnahme zukommenden Vorteil aufzuheben (vgl. OVG NW, Urteile vom 21. Februar 1990 - 2 A 2787/86 -, NVwZ-RR 1990, S. 643 und vom 20. Juli 1992 - 2 A 399/91 -, NVwZ-RR 1993, S. 160, 161, 162), nicht abschließend nachzugehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Die Bewertung als zu schmal lässt sich zwar jedenfalls nicht unmittelbar nach den in technischen Regelwerken vorgeschlagenen Mindestanforderungen bestimmen (vgl. z. B. die von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen herausgegebene "Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen" ) und erfolgt auch in der Rechtsprechung uneinheitlich (vgl. für eine nicht mehr genügende Breite eines Gehwegs unterhalb von 1, 5 m OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 1990 - 2 A 2787/86 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.; vgl. für das Erfordernis einer Einzelfallbetrachtung trotz Unterschreitung des nach der EAE 85 für einen Fußgänger mindestens erforderlichen Begegnungsraumes von 0, 75 m OVG Koblenz, Beschluss vom 3. September 2018 - 6 A 10526.OVG -, BeckRS 2018, 22895; so schon OVG Münster, Urteil vom 20. Juli 1992 - 2 A 399/91 -, juris Rn. 13 ff.; vgl. Thiem/Böttcher, Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein, 26. Lfg., Stand Juni 2021, Erl.
  • VG Minden, 06.03.2009 - 5 K 1215/08

    Rechtmäßigkeit eines Straßenbaubeitrages; Begriff "Verbesserung" i.S.v. § 8 Abs.

    1993, 54; vgl. auch Urteil vom 20.07.1992 - 2 A 399/91 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1999 - 15 A 1784/96
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Juli 1992 - 2 A 399/91 -, NWVBl. 1993, 102 (103); zum Begriff der absoluten und relativen Verschlechterung vgl. Urteil vom 26. März 1991 - 2 A 785/90 -, S. 7 ff.
  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.681

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für die Verbesserung der Gehwege

    Diese Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht jedoch ausdrücklich aufgegeben und als Mindestbreite den für einen - einzelnen - Fußgänger erforderlichen Raum, also 75 cm, als ausreichend angesehen (OVG Münster, U.v. 20.7.1992 - 2 A 399/91 - NVwZ-RR 1993, 102 ff.; U.v. 1.9.2009 - 15 A 1102/09 - NVwZ-RR 2009, 939 f.; weitergehend OVG Koblenz, U.v. 21.1.2009 - 6 A 10697/08 - juris, das einen nur 60 cm breiten, höhengleich mit der Fahrbahn angelegten Gehweg genügen lässt).
  • VG Minden, 06.03.2009 - 5 K 1173/08

    Verbesserung der Straßenverkehrssituation durch die erstmalige Anlegung von

    So auch OVG NW, Urteil vom 01.06.1992 - 2 A 660/91 -, NWVBl. 1993, 54; vgl. auch Urteil vom 20.07.1992 - 2 A 399/91 -.
  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568

    Straßenbaubeitrag für Ortstraße

    Geboten ist grundsätzlich lediglich eine Mindestbreite, für deren Bemessung auf den unabdingbar erforderlichen Bewegungsraum für einen Fußgänger abzustellen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 27. April 2004 - 6 A 10035/04, juris; OVG NRW, U.v. 20. Juli 1992 - 2 A 399/91, juris; U.v. 14. Juni 1994 - 15 A 1011/02, juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.684

    Antrag auf Zulassung einer Berufung - Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

    Diese Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht jedoch ausdrücklich aufgegeben und als Mindestbreite den für einen - einzelnen - Fußgänger erforderlichen Raum, also 75 cm, als ausreichend angesehen (OVG Münster, U.v. 20.7.1992 - 2 A 399/91 - NVwZ-RR 1993, 102 ff.; U.v. 1.9.2009 - 15 A 1102/09 - NVwZ-RR 2009, 939 f.; weitergehend OVG Koblenz, U.v. 21.1.2009 - 6 A 10697/08 - juris, das einen nur 60 cm breiten, höhengleich mit der Fahrbahn angelegten Gehweg genügen lässt).
  • VG Düsseldorf, 30.08.1999 - 12 K 4465/96

    Voraussetzungen der Entstehung einer Straßenbaubeitragspflicht eines

    vgl. OVG NW, Urteil vom 20. Juli 1992 - 2 A 399/91 - mit weiteren Nachweisen.
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